Abschluss

Jahresabschluss – belastbare Grundlage für Entscheidungen.

Die PartNET AG erstellt Jahresabschlüsse nach OR und Steuerbilanzen für KMU und Selbstständige im Kanton Zürich, insbesondere im Zürcher Unterland, sowie in der ganzen Schweiz. Unser Büro befindet sich an der Fracht West 1, 8058 Zürich, in der Region Flughafen. Wir klären den Auftragsumfang, prüfen Ihre Buchhaltungsunterlagen und besprechen den Abschluss sowie die steuerlichen Anpassungen mit Ihnen.

Der Jahresabschluss ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Er ist die zentrale Grundlage für Steuern, Bankgespräche und strategische Entscheide. Wir stellen sicher, dass Ihr Abschluss inhaltlich sauber, steuerlich optimal und fristgerecht vorliegt.

Bilanz & Erfolgsrechnung

Erstellung nach OR inklusive Anhang, Kontenabgleich und Abgrenzungen.

Steuerbilanz

Überführung der Handelsbilanz in die Steuerbilanz mit den notwendigen Korrekturen und Anhängen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Analyse der Ergebnisse mit Kennzahlen, Vorjahres- und Budgetvergleich als Entscheidungsgrundlage.

Revisionsvorbereitung

Aufbereitung aller Unterlagen für eingeschränkte oder ordentliche Revision inklusive Koordination mit der Revisionsstelle.

Was in unserer Leistung enthalten ist

  • Abschluss nach Schweizer Obligationenrecht
  • Vorbereitung Steuerbilanz und Steuererklärung
  • Anhang, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis (auf Bedarf)
  • Kennzahlen- und Trendanalysen
  • Koordination mit Revisionsstelle
  • Fristgerechte Einreichung bei Behörden

Revision & Revisionsvorbereitung

Ob Ihr Unternehmen einer Revision unterliegt, hängt unter anderem von Rechtsform, Grösse und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Erstellung des Jahresabschlusses ersetzt keine gesetzlich erforderliche Prüfung durch eine unabhängige Revisionsstelle. Für die Revisionsvorbereitung stellen wir im vereinbarten Umfang Kontennachweise, Abstimmungen und Belege zu wesentlichen Bilanzpositionen zusammen. Dazu gehören beispielsweise offene Forderungen, Vorräte, Anlagen, Darlehen und Rückstellungen. Wir dokumentieren Abschlussbuchungen und unterstützen bei Rückfragen der Revisionsstelle. Zuständigkeiten und Termine werden vorab abgestimmt. So stehen die Unterlagen für die Prüfung des OR-Abschlusses geordnet und nachvollziehbar bereit.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1.

    Auftrag und Termine klären

    Wir besprechen Rechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung und benötigte Abschlussunterlagen. Anschliessend stimmen wir Zuständigkeiten, Termine und den Umfang einer allfälligen Revisionsvorbereitung ab.

  2. 2.

    Unterlagen zusammenstellen

    Sie stellen die Buchhaltung sowie Bankauszüge, offene Rechnungen, Inventar- und Anlageverzeichnisse bereit. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und halten Rückfragen sowie fehlende Nachweise fest.

  3. 3.

    Jahresabschluss nach OR erstellen

    Wir stimmen die Konten ab und bearbeiten Abschlusspositionen wie Abgrenzungen, Abschreibungen und Rückstellungen. Daraus erstellen wir die für Ihr Unternehmen erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses nach OR.

  4. 4.

    Steuerliche Anpassungen ermitteln

    Wir prüfen die steuerliche Behandlung der Abschlusspositionen und dokumentieren notwendige Abweichungen zum handelsrechtlichen Abschluss. Die Steuerbilanz und die steuerliche Überleitung bilden die Grundlage für die weitere Deklaration.

  5. 5.

    Abschluss besprechen und übergeben

    Wir erläutern Ergebnis, Bilanzpositionen und offene Entscheide mit Ihnen. Danach erhalten Sie die vereinbarten Abschlussunterlagen; eine Steuerdeklaration oder Begleitung der Revision erfolgt gemäss Auftragsumfang.

Häufige Fragen

Was unterscheidet den Jahresabschluss nach OR von der Steuerbilanz?
Der Jahresabschluss nach OR stellt die Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage Ihres Unternehmens nach handelsrechtlichen Regeln dar. Für die Besteuerung können Anpassungen nötig sein, etwa bei steuerlich nicht anerkannten Abschreibungen oder Rückstellungen. Die Steuerbilanz berücksichtigt diese Abweichungen. Für Unternehmen im Kanton Zürich sind dabei neben dem Bundessteuerrecht auch die kantonalen Steuervorschriften relevant.
Welche Unterlagen werden für den Jahresabschluss benötigt?
Benötigt werden insbesondere die laufende Buchhaltung, Bank- und Kassenbelege, Listen offener Kunden- und Lieferantenrechnungen sowie Angaben zu Vorräten, Anlagen und Darlehen. Dazu kommen je nach Betrieb Lohnunterlagen, AHV-Abrechnungen und MWST-Abrechnungen. Für einen nachvollziehbaren Abschluss nach OR benötigen wir auch Informationen zu noch nicht verbuchten Verpflichtungen und wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag.
Wird die MWST beim Jahresabschluss kontrolliert?
Bei MWST-pflichtigen Unternehmen gehört die Abstimmung zwischen Buchhaltung und MWST-Abrechnungen zum vereinbarten Abschlussumfang. Dabei werden insbesondere Umsatz, deklarierte Steuer und je nach Abrechnungsmethode die Vorsteuer geprüft. Erkannte Fehler müssen gegenüber der ESTV korrekt berichtigt werden. Ob zusätzliche Abklärungen, Korrekturabrechnungen oder die Prüfung besonderer Geschäftsfälle enthalten sind, legen wir zu Beginn der Zusammenarbeit fest.
Wie werden AHV-Beiträge im Abschluss berücksichtigt?
Bei Unternehmen mit Mitarbeitenden werden Lohnbuchhaltung, verbuchte Sozialversicherungsbeiträge und Abrechnungen der Ausgleichskasse aufeinander abgestimmt. Ausstehende Beiträge können eine Abgrenzung erfordern. Bei Selbstständigerwerbenden hängen die definitiven AHV-Beiträge grundsätzlich vom beitragspflichtigen Erwerbseinkommen ab; Akontobeiträge sind deshalb nicht zwingend abschliessend. Wir prüfen die vorhandenen Abrechnungen und berücksichtigen erkennbare Differenzen bei der Abschlussbearbeitung.
Was kostet ein Jahresabschluss mit Steuerbilanz?
Der Preisrahmen beträgt [PREISRAHMEN] CHF. Der konkrete Aufwand hängt unter anderem von Rechtsform, Buchungsvolumen, Qualität der Buchhaltung und notwendigen Abstimmungen ab. Auch ein erforderlicher Anhang nach OR oder zusätzliche steuerliche Abklärungen beeinflussen den Umfang. Vor Arbeitsbeginn halten wir fest, welche Abschlussarbeiten enthalten sind und ob Steuerdeklaration, MWST-Korrekturen oder Revisionsvorbereitung separat beauftragt werden.

Passende Leistungen: Buchhaltung · Steuerberatung · Kontakt & Erstberatung

Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

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