Strukturierung

Firmengründung – strukturiert und rechtssicher.

Die PartNET AG begleitet Gründerinnen, Gründer und KMU bei der Gründung einer GmbH, AG oder Einzelfirma und bei der Vorbereitung des Handelsregistereintrags. Wir betreuen Sie im Kanton Zürich und im Zürcher Unterland; unser Büro befindet sich an der Fracht West 1, 8058 Zürich. Gemeinsam klären wir Rechtsform und Voraussetzungen, bereiten die benötigten Unterlagen vor und stimmen die nächsten Schritte bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit ab.

Eine sauber aufgesetzte Gründung erspart Jahre teurer Korrekturen. Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell steuerlich und rechtlich, wählen die passende Rechtsform und richten Buchhaltung, MWST und Sozialversicherungen von Beginn an korrekt ein.

Rechtsformwahl

Vergleich von Einzelunternehmen, GmbH und AG anhand von Haftung, Kapital, Steuerbelastung und Wachstumsplänen.

Statuten & Notariat

Erstellung der Gründungsdokumente, Koordination mit Notariat und Bank sowie Prüfung der Kapitaleinzahlung.

Handelsregister

Vollständige Aufbereitung und Einreichung der Handelsregister-Anmeldung inklusive Publikation im SHAB.

Behördenanmeldungen

MWST, AHV/IV/EO, BVG, Unfallversicherung – wir übernehmen die Anmeldungen und richten alle Konten korrekt ein.

Was in unserer Leistung enthalten ist

  • Erstberatung zur Rechtsformwahl
  • Statuten, Gründungsakte, Handelsregister-Anmeldung
  • Kapitaleinzahlungs-Konto und Bankkoordination
  • MWST-Anmeldung bei der ESTV
  • Anmeldung Sozialversicherungen (AHV, BVG, UVG)
  • Aufbau Buchhaltung und Kontenplan

Unternehmensberatung für Gründer und KMU

Eine Gründung braucht neben den formellen Unterlagen eine tragfähige finanzielle Planung. Wir unterstützen Gründer und KMU dabei, Startkosten, laufende Ausgaben, Umsatzannahmen und Liquiditätsbedarf übersichtlich zusammenzustellen. Dabei betrachten wir auch, wie sich Rechtsform, Personalplanung und Finanzierung auf die Administration auswirken. Für bestehende Unternehmen können ein Rechtsformwechsel oder die Aufnahme weiterer Beteiligter Anlass für eine Standortbestimmung sein. Im Gespräch legen wir fest, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Unterlagen dafür benötigt werden. So erhalten Sie eine konkrete Grundlage für Entscheidungen und die nächsten Umsetzungsschritte.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1.

    Vorhaben und Ausgangslage klären

    Wir besprechen Ihre Geschäftsidee, die beteiligten Personen, den geplanten Sitz und den Kapitalbedarf. Daraus leiten wir ab, welche Gründungsschritte und Abklärungen erforderlich sind.

  2. 2.

    Rechtsform und Organisation festlegen

    Wir vergleichen Einzelfirma, GmbH und AG anhand von Haftung, Finanzierung, Sozialversicherungen und administrativem Aufwand. Anschliessend klären wir Firmenname, Geschäftszweck, Beteiligungen und Zeichnungsberechtigungen.

  3. 3.

    Gründungsunterlagen vorbereiten

    Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen für die gewählte Rechtsform. Bei einer GmbH oder AG stimmen wir die erforderlichen Schritte für Kapitaleinzahlung und öffentliche Beurkundung mit Ihnen ab.

  4. 4.

    Handelsregister und Anmeldungen koordinieren

    Wir begleiten die Vorbereitung der Handelsregisteranmeldung und klären, welche weiteren Anmeldungen nötig sind. Dazu gehören je nach Ausgangslage die AHV-Ausgleichskasse und die MWST-Anmeldung bei der ESTV.

  5. 5.

    Administration für den Geschäftsbetrieb aufsetzen

    Wir klären mit Ihnen die Anforderungen an Buchhaltung, Belegablage und gegebenenfalls Lohnadministration. Zuständigkeiten und Termine werden festgelegt, damit die laufenden Pflichten von Beginn an berücksichtigt sind.

Häufige Fragen

Welche Rechtsform passt zu meinem Vorhaben: Einzelfirma, GmbH oder AG?
Die passende Rechtsform hängt insbesondere von Haftung, Kapitalbedarf, Beteiligten und Wachstumsplänen ab. Bei einer Einzelfirma haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen. GmbH und AG sind eigene juristische Personen; grundsätzlich haftet das Gesellschaftsvermögen. Wir vergleichen die Varianten anhand Ihrer Situation und berücksichtigen dabei die Vorgaben des OR, Sozialversicherungen sowie steuerliche Auswirkungen im Kanton Zürich.
Wie viel Kapital brauche ich für eine GmbH oder AG?
Für eine GmbH verlangt das OR mindestens CHF 20'000 Stammkapital, das vollständig eingebracht werden muss. Eine AG benötigt mindestens CHF 100'000 Aktienkapital; bei der Gründung müssen mindestens CHF 50'000 und mindestens 20 Prozent des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt sein. Für eine Einzelfirma gibt es kein gesetzliches Mindestkapital. Zusätzlich sollten Sie Gründungskosten und Liquidität für den laufenden Betrieb einplanen.
Wann ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich?
GmbH und AG entstehen rechtlich erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Für eine kaufmännisch geführte Einzelfirma ist der Eintrag grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 obligatorisch; darunter ist ein freiwilliger Eintrag möglich. Bei einem Sitz im Kanton Zürich ist das Handelsregisteramt des Kantons Zürich zuständig. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Rechtsform und Gründungssituation ab.
Muss ich mich nach der Gründung bei der AHV anmelden?
Bei einer Einzelfirma müssen Sie Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die Ausgleichskasse beurteilt anhand der tatsächlichen Verhältnisse, ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt; der Handelsregistereintrag allein genügt dafür nicht. Wer in der eigenen GmbH oder AG arbeitet und Lohn bezieht, gilt sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich als angestellt. Entsprechend sind die Arbeitgeberpflichten und Versicherungsanschlüsse zu klären.
Ab wann muss mein neues Unternehmen MWST abrechnen?
Für die meisten Unternehmen wird die obligatorische MWST-Pflicht relevant, wenn der weltweite Jahresumsatz aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind, mindestens CHF 100'000 beträgt. Bei einer Neugründung ist auch der erwartete Umsatz massgebend. Unterhalb der Grenze kann eine freiwillige Anmeldung sinnvoll sein. Wir klären Tätigkeit, Umsatzprognose und Vorsteuerpotenzial; zuständig für die MWST ist die ESTV, nicht das kantonale Steueramt.

Passende Leistungen: Buchhaltung · Steuerberatung · Lohnbuchhaltung · Geschäftsaufbau · Kontakt & Erstberatung

Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

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