Steuern

Steuererklärung im Kanton Zürich – erledigt.

Die PartNET AG erstellt Ihre Steuererklärung im Kanton Zürich – für Privatpersonen, Selbstständige und Einzelunternehmen. Wir übernehmen das Ausfüllen aller Formulare, prüfen Abzüge, reichen fristgerecht beim Kantonalen Steueramt Zürich ein und beantragen bei Bedarf die Fristerstreckung. Unser Büro an der Fracht West 1, 8058 Zürich, ist gut erreichbar; vieles lässt sich auch digital erledigen.

Schreibtisch mit Steuerformularen, Checkliste, Taschenrechner und Laptop in hellem Tageslicht

Formulare, Fristen, Belege: Die jährliche Steuererklärung kostet Zeit und Nerven. Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Unterlagen-Checkliste über das Ausfüllen aller Formulare bis zur Prüfung der Veranlagungsverfügung. Sie kontrollieren und unterschreiben, den Rest erledigen wir.

Alle Formulare, vollständig ausgefüllt

Hauptformular, Wertschriftenverzeichnis, Schulden, Liegenschaften und bei Selbstständigen die Jahresrechnung: Wir füllen sämtliche Formulare aus und stimmen sie aufeinander ab.

Checkliste der benötigten Unterlagen

Nach dem Erstkontakt erhalten Sie eine Checkliste, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist – von Lohnausweis und Säule 3a bis zu Wertschriften und Unterhaltskosten.

Fristen und Fristerstreckung

Die ordentliche Frist im Kanton Zürich endet in der Regel am 31. März. Wenn es knapp wird, beantragen wir die Fristerstreckung für Sie – frühzeitig und zuverlässig.

Veranlagung prüfen, Rückfragen beantworten

Wir prüfen die Veranlagungsverfügung auf Fehler, beantworten Rückfragen des Steueramts in Ihrem Auftrag und bereiten bei Bedarf eine Einsprache vor.

Was in unserer Leistung enthalten ist

  • Steuererklärung für Privatpersonen
  • Steuererklärung für Selbstständige und Einzelfirmen
  • Wertschriften, Liegenschaften und Säule 3a
  • Persönliche Unterlagen-Checkliste
  • Fristerstreckung beim Steueramt Zürich
  • Prüfung der Veranlagungsverfügung

Checkliste: Unterlagen für Ihre Steuererklärung

Damit Ihre Steuererklärung zügig erstellt werden kann, sammeln Sie: Lohnausweise, Saldi- und Zinsausweise aller Konten per 31. Dezember, Wertschriftendepot-Auszüge, Säule-3a- und Pensionskassenbescheinigungen, Krankenkassenprämienabrechnungen, Belege für Krankheits-, Zahnarzt- und Unterhaltskosten, Schuldzinsnachweise sowie Spendenquittungen. Bei Selbstständigen: sämtliche Geschäftsbelege und die Jahresrechnung. Bei Liegenschaften: Steuerwert, Mieteinnahmen und Unterhaltsrechnungen. Fehlt etwas, melden wir uns frühzeitig – so vermeiden wir Verzögerungen kurz vor der Frist.

Fristerstreckung und Vertretung vor dem Steueramt

Wenn die Zeit knapp wird, beantragen wir für Sie die Fristerstreckung beim Kantonalen Steueramt Zürich. Nach der Einreichung prüfen wir die Veranlagungsverfügung auf Fehler – Erfahrungsgemäss lohnt sich dieser Blick, etwa bei übersehenen Abzügen oder falschen Tarifen. Bei Rückfragen der Behörde antworten wir direkt in Ihrem Auftrag, und wenn eine Einsprache sinnvoll ist, bereiten wir diese vor. Sie haben damit einen Ansprechpartner für den gesamten Steuerzyklus, nicht nur fürs Ausfüllen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1.

    Situation besprechen und Checkliste erhalten

    Im Erstkontakt klären wir Ihre Situation: Anstellung, selbstständige Tätigkeit, Wertschriften, Liegenschaften. Sie erhalten eine Checkliste der benötigten Unterlagen.

  2. 2.

    Unterlagen einreichen

    Sie reichen die Belege ein – persönlich, per Post oder digital. Wir prüfen die Vollständigkeit und melden fehlende Unterlagen frühzeitig.

  3. 3.

    Steuererklärung ausfüllen

    Wir füllen alle Formulare aus: Hauptformular, Wertschriftenverzeichnis, Schulden, Liegenschaften und bei Selbstständigen die Jahresrechnung des Einzelunternehmens.

  4. 4.

    Prüfung und Einreichung

    Sie erhalten die ausgefüllte Erklärung zur Kontrolle. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sie fristgerecht beim Kantonalen Steueramt Zürich ein.

  5. 5.

    Veranlagung und Rückfragen

    Wir prüfen die Veranlagungsverfügung, beantworten Rückfragen der Behörde und prüfen bei Bedarf die Erfolgsaussichten einer Einsprache.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Die wichtigsten: Lohnausweis aller Arbeitgeber, Bank- und PostFinance-Saldi per 31. Dezember, Zins- und Dividendenausweise, Wertschriftenverzeichnis, Säule-3a-Bescheinigungen, Krankenkassenprämien, Krankheits- und Unterhaltskosten, Schuldzinsen und bei Selbstständigen die Jahresrechnung. Bei Liegenschaften kommen Steuerwert, Mieteinnahmen und Unterhaltsbelege hinzu. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns eine Checkliste, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
Bis wann muss die Steuererklärung im Kanton Zürich eingereicht werden?
Die ordentliche Frist für natürliche Personen im Kanton Zürich endet in der Regel am 31. März des Folgejahres. Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist frühzeitig eine Fristerstreckung zu beantragen – heute bequem online möglich. Wir übernehmen die Fristverlängerung für unsere Kunden und stellen sicher, dass die Erklärung innert der erstreckten Frist eingereicht wird. Verspätete Einreichungen ohne Erstreckung können Mahnungen und Busse zur Folge haben.
Welche Abzüge werden häufig vergessen?
Typischerweise: Einzahlungen in die Säule 3a, Berufskosten wie Fahrtkosten und Verpflegungsmehrkosten, Weiterbildungskosten, Krankheitskosten oberhalb der Selbstbehaltgrenze, Unterhaltsbeiträge und Vermögensverwaltungskosten. Bei Selbstständigen zusätzlich betriebliche Aufwendungen, die privat und geschäftlich gemischt auftreten. Wir prüfen Ihre Situation systematisch und holen die Abzüge, die Ihnen zustehen – mit den nötigen Belegen, damit die Erklärung einer Prüfung standhält.
Ich bin selbstständig – was ist bei meiner Steuererklärung anders?
Der Gewinn Ihres Einzelunternehmens wird über Ihre persönliche Steuererklärung besteuert; es gibt keine separate Unternehmenssteuer. Grundlage ist die Jahresrechnung, dazu kommen Geschäftsvermögen, private Entnahmen und die Abgrenzung betrieblicher und privater Aufwendungen. Auch die AHV-Beiträge als Selbstständige sind zu berücksichtigen. Wir erstellen die Jahresrechnung und die vollständige Steuererklärung aus einer Hand – so stimmen beide sauber aufeinander ab.
Was kostet die Steuererklärung durch ein Treuhandbüro?
Der Aufwand hängt von der Komplexität ab: Eine einfache Erklärung mit Lohnausweis und Säule 3a ist günstiger als eine Erklärung mit Wertschriften, Liegenschaften oder selbstständiger Tätigkeit. Im Erstkontakt schätzen wir den Aufwand für Ihre Situation ein und machen eine transparente Offerte, bevor wir beginnen. Sie wissen also vorher, was die Erstellung kostet – ohne Überraschungen.

Passende Leistungen: Steuerberatung · Beratung für Selbstständige · Buchhaltung · Kontakt & Erstberatung

Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

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