Alle Formulare, vollständig ausgefüllt
Hauptformular, Wertschriftenverzeichnis, Schulden, Liegenschaften und bei Selbstständigen die Jahresrechnung: Wir füllen sämtliche Formulare aus und stimmen sie aufeinander ab.
Steuern
Die PartNET AG erstellt Ihre Steuererklärung im Kanton Zürich – für Privatpersonen, Selbstständige und Einzelunternehmen. Wir übernehmen das Ausfüllen aller Formulare, prüfen Abzüge, reichen fristgerecht beim Kantonalen Steueramt Zürich ein und beantragen bei Bedarf die Fristerstreckung. Unser Büro an der Fracht West 1, 8058 Zürich, ist gut erreichbar; vieles lässt sich auch digital erledigen.

Formulare, Fristen, Belege: Die jährliche Steuererklärung kostet Zeit und Nerven. Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der Unterlagen-Checkliste über das Ausfüllen aller Formulare bis zur Prüfung der Veranlagungsverfügung. Sie kontrollieren und unterschreiben, den Rest erledigen wir.
Hauptformular, Wertschriftenverzeichnis, Schulden, Liegenschaften und bei Selbstständigen die Jahresrechnung: Wir füllen sämtliche Formulare aus und stimmen sie aufeinander ab.
Nach dem Erstkontakt erhalten Sie eine Checkliste, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist – von Lohnausweis und Säule 3a bis zu Wertschriften und Unterhaltskosten.
Die ordentliche Frist im Kanton Zürich endet in der Regel am 31. März. Wenn es knapp wird, beantragen wir die Fristerstreckung für Sie – frühzeitig und zuverlässig.
Wir prüfen die Veranlagungsverfügung auf Fehler, beantworten Rückfragen des Steueramts in Ihrem Auftrag und bereiten bei Bedarf eine Einsprache vor.
Damit Ihre Steuererklärung zügig erstellt werden kann, sammeln Sie: Lohnausweise, Saldi- und Zinsausweise aller Konten per 31. Dezember, Wertschriftendepot-Auszüge, Säule-3a- und Pensionskassenbescheinigungen, Krankenkassenprämienabrechnungen, Belege für Krankheits-, Zahnarzt- und Unterhaltskosten, Schuldzinsnachweise sowie Spendenquittungen. Bei Selbstständigen: sämtliche Geschäftsbelege und die Jahresrechnung. Bei Liegenschaften: Steuerwert, Mieteinnahmen und Unterhaltsrechnungen. Fehlt etwas, melden wir uns frühzeitig – so vermeiden wir Verzögerungen kurz vor der Frist.
Wenn die Zeit knapp wird, beantragen wir für Sie die Fristerstreckung beim Kantonalen Steueramt Zürich. Nach der Einreichung prüfen wir die Veranlagungsverfügung auf Fehler – Erfahrungsgemäss lohnt sich dieser Blick, etwa bei übersehenen Abzügen oder falschen Tarifen. Bei Rückfragen der Behörde antworten wir direkt in Ihrem Auftrag, und wenn eine Einsprache sinnvoll ist, bereiten wir diese vor. Sie haben damit einen Ansprechpartner für den gesamten Steuerzyklus, nicht nur fürs Ausfüllen.
Im Erstkontakt klären wir Ihre Situation: Anstellung, selbstständige Tätigkeit, Wertschriften, Liegenschaften. Sie erhalten eine Checkliste der benötigten Unterlagen.
Sie reichen die Belege ein – persönlich, per Post oder digital. Wir prüfen die Vollständigkeit und melden fehlende Unterlagen frühzeitig.
Wir füllen alle Formulare aus: Hauptformular, Wertschriftenverzeichnis, Schulden, Liegenschaften und bei Selbstständigen die Jahresrechnung des Einzelunternehmens.
Sie erhalten die ausgefüllte Erklärung zur Kontrolle. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sie fristgerecht beim Kantonalen Steueramt Zürich ein.
Wir prüfen die Veranlagungsverfügung, beantworten Rückfragen der Behörde und prüfen bei Bedarf die Erfolgsaussichten einer Einsprache.
Passende Leistungen: Steuerberatung · Beratung für Selbstständige · Buchhaltung · Kontakt & Erstberatung
Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026
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