Personal & Löhne

Lohnbuchhaltung mit ruhiger Hand.

Die PartNET AG übernimmt die Lohnbuchhaltung für KMU, Selbstständige mit Mitarbeitenden und private Arbeitgebende: von den Lohnläufen über Sozialversicherungsabrechnungen und Quellensteuer bis zu den Lohnausweisen. Unser Büro an der Fracht West 1, 8058 Zürich, betreut Kundinnen und Kunden im Kanton Zürich, im Zürcher Unterland und in der ganzen Schweiz. Wir klären die Grundlagen, vereinbaren die Datenlieferung und erstellen die Abrechnungen nach Ihrer Freigabe.

Lohnadministration ist kleinteilig, terminlastig und rechtlich anspruchsvoll. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden korrekt und pünktlich entlöhnt werden, alle Sozialversicherungsmeldungen stimmen und Sie den Kopf für Ihr Geschäft frei haben.

Monatliche Lohnläufe

Erstellung der Lohnabrechnungen, Zahlungsdateien für die Bank und Verbuchung im Hauptbuch.

Sozialversicherungen

Anmeldungen und Abrechnungen bei AHV, IV, EO, ALV, BVG, UVG und KTG – inklusive Ein- und Austritten.

Quellensteuer

Berechnung und Abrechnung der Quellensteuer, Kontrolle der Tarifzuordnung und Jahresabgleich.

Jahresmeldungen & Lohnausweise

Alle Jahresabschlussmeldungen sowie Erstellung und Versand der Lohnausweise.

Was in unserer Leistung enthalten ist

  • Monatliche Lohnabrechnungen
  • AHV/IV/EO/ALV-Abrechnungen
  • BVG- und UVG-Meldungen
  • Quellensteuer inkl. Tarifprüfung
  • Lohnausweise für Mitarbeitende
  • Jahreslohnmeldungen an alle Sozialversicherer

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1.

    Umfang und Zuständigkeiten klären

    Wir besprechen Ihre Personalstruktur, den bisherigen Abrechnungsprozess und die gewünschten Leistungen. Gemeinsam legen wir fest, wer Änderungen meldet, Löhne freigibt und Zahlungen ausführt.

  2. 2.

    Personal- und Versicherungsdaten übernehmen

    Sie stellen Arbeitsverträge, Personalstammdaten, bisherige Lohnabrechnungen sowie Angaben zu AHV, BVG, UVG und einer allfälligen KTG-Versicherung bereit. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und klären offene Punkte.

  3. 3.

    Monatliche Änderungen erfassen

    Zum vereinbarten Termin melden Sie Ein- und Austritte, Lohnänderungen, variable Vergütungen und Absenzen. Diese Angaben bilden die Grundlage für den nächsten Lohnlauf.

  4. 4.

    Lohnlauf prüfen und freigeben

    Wir berechnen die Löhne, Abzüge und gegebenenfalls die Quellensteuer und stellen Ihnen die Abrechnung zur Kontrolle bereit. Nach Ihrer Freigabe erstellen wir die definitiven Lohnabrechnungen und vereinbarten Zahlungsunterlagen.

  5. 5.

    Meldungen und Jahresabschluss erledigen

    Wir erstellen die vereinbarten Abrechnungen und Meldungen für Sozialversicherungen und Quellensteuer. Zum Jahresabschluss stimmen wir die Lohndaten ab und erstellen die Lohnausweise.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Übernahme der Lohnbuchhaltung?
Benötigt werden insbesondere Arbeitsverträge, Personalstammdaten mit AHV-Nummern, Lohnangaben und die Unterlagen der zuständigen Sozialversicherungen. Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden kommen Angaben zur steuerlichen Situation hinzu. Für einen Wechsel während des Jahres benötigen wir zusätzlich die bisherigen Lohnabrechnungen und kumulierten Jahreswerte. So lassen sich Abzüge, Meldungen und Lohnausweise über das gesamte Kalenderjahr abstimmen.
Wie werden AHV, BVG, UVG und KTG in der Lohnabrechnung berücksichtigt?
Wir berücksichtigen AHV/IV/EO und ALV sowie die anwendbaren Abzüge für BVG, UVG und eine allfällige KTG-Versicherung anhand der gesetzlichen Vorgaben und Ihrer Versicherungsunterlagen. Nicht jede Person ist in allen Bereichen gleich versichert. Entscheidend sind unter anderem Alter, Lohn und Arbeitspensum. Eine KTG-Versicherung ist nicht generell gesetzlich vorgeschrieben; vertragliche oder gesamtarbeitsvertragliche Pflichten sind gesondert zu prüfen.
Übernehmen Sie die Quellensteuerabrechnung im Kanton Zürich?
Die Quellensteuer kann Bestandteil unseres Mandats sein. Wir prüfen anhand der bereitgestellten Angaben die Abrechnungspflicht, bestimmen den anwendbaren Tarif und erstellen die vereinbarten Meldungen für die zuständige Steuerbehörde. Für den Kanton Zürich berücksichtigen wir die Vorgaben des Kantonalen Steueramts Zürich. Änderungen bei Wohnsitz, Aufenthaltsstatus oder familiären Verhältnissen sollten Sie uns zeitnah melden.
Was gehört beim Jahresabschluss der Lohnbuchhaltung dazu?
Zum Jahresabschluss stimmen wir die ausbezahlten Löhne, Sozialversicherungsabzüge und bereits erfolgten Meldungen ab. Wir erstellen die vereinbarten Jahresdeklarationen und die Lohnausweise nach den schweizerischen Vorgaben. Dafür benötigen wir auch Angaben zu Boni, Naturalleistungen, Geschäftsfahrzeugen und weiteren lohnrelevanten Leistungen. Spesen prüfen wir anhand der Belege und eines allfälligen Spesenreglements, damit sie korrekt ausgewiesen werden.
Was kostet die Lohnbuchhaltung, und welche Aufgaben bleiben bei uns?
Der Preisrahmen beträgt [PREISRAHMEN] CHF. Der konkrete Aufwand hängt unter anderem von der Anzahl Mitarbeitenden, variablen Lohnbestandteilen, Quellensteuerfällen und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Sie liefern vollständige Personaldaten und Änderungen, prüfen die Abrechnungen und geben den Lohnlauf frei. Die Verantwortung als Arbeitgeber bleibt bei Ihnen; die administrative Bearbeitung übernehmen wir im vereinbarten Umfang.

Passende Leistungen: Buchhaltung · Administration · KMU mit Mitarbeitenden · Kontakt & Erstberatung

Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

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