Unternehmensberatung

Mitarbeitende anstellen – richtig von Anfang an.

Die PartNET AG berät Kleinunternehmen und Einzelfirmen im Kanton Zürich, die Mitarbeitende anstellen: von der ersten Anmeldung als Arbeitgeber über Sozialversicherungen und Lohnadministration bis zum Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH. Wir arbeiten von der Fracht West 1, 8058 Zürich, aus. Nach dem Erstgespräch richten wir alle Pflichten ein und übernehmen auf Wunsch die laufende Lohnbuchhaltung.

Kleines Schweizer Büro mit zwei Arbeitsplätzen, Lohnunterlagen und Taschenrechner auf einem Schreibtisch

Die erste Anstellung verändert Ihr Unternehmen grundlegend: Sie werden Arbeitgeber mit Anmeldepflichten bei AHV und UVG, führen Lohnabrechnungen und tragen Verantwortung für Quellensteuer und Vorsorge. Wir richten alles korrekt ein – und übernehmen die laufende Administration auf Wunsch vollständig.

Anmeldungen als Arbeitgeber

Wir unterstützen die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, den Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung und die Prüfung der BVG-Pflicht.

Arbeitsvertrag und Lohnprozess

Wir zeigen, was der Arbeitsvertrag nach OR regeln muss, und richten den monatlichen Lohnprozess mit allen Abzügen korrekt ein.

Quellensteuer

Für Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C übernehmen wir die Quellensteuerabrechnung gegenüber dem Kantonalen Steueramt Zürich.

Rechtsform mitdenken

Mit wachsendem Personal prüfen wir, ob die Einzelfirma noch passt, und begleiten bei Bedarf die Umwandlung in eine GmbH.

Was in unserer Leistung enthalten ist

  • Anmeldung bei AHV-Ausgleichskasse und UVG
  • Prüfung der BVG-Pflicht
  • Monatliche Lohnabrechnungen und Meldungen
  • Quellensteuerabrechnung Kanton Zürich
  • Jährliche Lohnausweise und Abrechnungen
  • Beratung zum Wechsel Einzelfirma → GmbH

Sozialversicherungen im Überblick

Als Arbeitgeber in der Schweiz führen Sie die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV ab – je zur Hälfte über Lohnabzug und Arbeitgeberanteil. Die Unfallversicherung ist obligatorisch; die berufliche Vorsorge (BVG) wird ab dem massgebenden Mindestlohn Pflicht. Familienzulagen werden über die Ausgleichskasse abgerechnet. Wir behalten Sätze und Schwellen im Blick und stellen sicher, dass Abrechnungen und Meldungen fristgerecht erfolgen.

Quellensteuer bei Mitarbeitenden ohne C-Bewilligung

Für Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen und an das Kantonale Steueramt Zürich abgeführt. Der Tarif hängt von Zivilstand, Kindern und weiteren Merkmalen ab; Änderungen der persönlichen Situation sind zu melden. Fehler bei der Quellensteuer gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Wir richten die Abrechnung korrekt ein und übernehmen die monatlichen Meldungen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1.

    Ausgangslage besprechen

    Wir klären, welche Anstellung geplant ist: erste Teilzeitkraft, Aushilfe oder Festanstellung. Daraus ergeben sich die Anmeldepflichten bei AHV, UVG und gegebenenfalls BVG.

  2. 2.

    Anmeldungen als Arbeitgeber erledigen

    Wir unterstützen die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, den Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung und die Prüfung der BVG-Pflicht ab dem massgebenden Lohn.

  3. 3.

    Arbeitsvertrag und Lohnprozess einrichten

    Wir zeigen, was ein Arbeitsvertrag nach OR enthalten muss, und richten den Lohnprozess ein: Abrechnung, Abzüge, Quellensteuer bei ausländischen Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung C.

  4. 4.

    Lohnadministration laufend führen

    Auf Wunsch übernehmen wir die monatlichen Lohnabrechnungen, die Meldungen an die Sozialversicherungen und die jährlichen Lohnausweise.

  5. 5.

    Struktur mitdenken

    Mit wachsendem Personal prüfen wir gemeinsam, ob die Einzelfirma noch die richtige Rechtsform ist, und begleiten bei Bedarf die Umwandlung in eine GmbH.

Häufige Fragen

Was muss ich bei der ersten Anstellung alles anmelden?
Sie melden sich als Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse an und schliessen eine obligatorische Unfallversicherung (UVG) ab. Ab einem Jahreslohn von aktuell CHF 22'680 pro Person besteht zudem eine BVG-Pflicht; eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, aber empfehlenswert. Bei Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung C führen Sie die Quellensteuer ab. Wir erledigen die Anmeldungen und richten den Lohnprozess ein.
Welche laufenden Pflichten habe ich als Arbeitgeber?
Monatlich erstellen Sie Lohnabrechnungen und führen die Sozialversicherungsbeiträge ab: AHV/IV/EO, ALV, UVG und gegebenenfalls BVG. Jährlich stehen die Abrechnungen mit den Ausgleichskassen und Versicherungen sowie die Lohnausweise an. Bei quellensteuerpflichtigen Personen kommen die monatlichen Meldungen an das Kantonale Steueramt Zürich hinzu. Diese Administration übernehmen wir auf Wunsch vollständig.
Was muss im Arbeitsvertrag geregelt sein?
Der Arbeitsvertrag nach OR regelt mindestens Lohn, Arbeitszeit, Ferienanspruch, Kündigungsfristen und die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Je nach Branche gilt ein Gesamtarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen. Wir zeigen, welche Punkte für Ihre Anstellung wesentlich sind, und stellen die Lohndaten korrekt auf. Für die rechtliche Ausgestaltung komplexer Verträge ziehen wir bei Bedarf spezialisierte Juristen bei.
Wann lohnt sich der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH?
Typische Gründe sind Haftungsbeschränkung, wachsendes Personal, grössere Aufträge oder die Vorbereitung eines Verkaufs. Steuerlich ändert sich einiges: Sie werden Arbeitnehmer Ihrer eigenen GmbH, der Gewinn unterliegt der Gewinnsteuer, und Ausschüttungen sind als Dividenden zu versteuern. Wir rechnen die Folgen für Ihre Situation durch und begleiten Gründung, Handelsregister und die Umstellung der Buchhaltung.
Was kostet die Lohnadministration für ein Kleinunternehmen?
Der Aufwand hängt von der Anzahl Mitarbeitenden, variablen Lohnbestandteilen und Quellensteuerfällen ab. Im Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und erstellen eine transparente Offerte – meist als monatliches Paket pro Lohnabrechnung. Die Verantwortung als Arbeitgeber bleibt bei Ihnen; die administrative Bearbeitung und die Einhaltung der Fristen übernehmen wir.

Passende Leistungen: Unternehmensberatung · Beratung für Selbstständige · Lohnbuchhaltung · Firmengründung · Kontakt & Erstberatung

Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

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