Anmeldungen als Arbeitgeber
Wir unterstützen die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, den Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung und die Prüfung der BVG-Pflicht.
Unternehmensberatung
Die PartNET AG berät Kleinunternehmen und Einzelfirmen im Kanton Zürich, die Mitarbeitende anstellen: von der ersten Anmeldung als Arbeitgeber über Sozialversicherungen und Lohnadministration bis zum Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH. Wir arbeiten von der Fracht West 1, 8058 Zürich, aus. Nach dem Erstgespräch richten wir alle Pflichten ein und übernehmen auf Wunsch die laufende Lohnbuchhaltung.

Die erste Anstellung verändert Ihr Unternehmen grundlegend: Sie werden Arbeitgeber mit Anmeldepflichten bei AHV und UVG, führen Lohnabrechnungen und tragen Verantwortung für Quellensteuer und Vorsorge. Wir richten alles korrekt ein – und übernehmen die laufende Administration auf Wunsch vollständig.
Wir unterstützen die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, den Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung und die Prüfung der BVG-Pflicht.
Wir zeigen, was der Arbeitsvertrag nach OR regeln muss, und richten den monatlichen Lohnprozess mit allen Abzügen korrekt ein.
Für Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C übernehmen wir die Quellensteuerabrechnung gegenüber dem Kantonalen Steueramt Zürich.
Mit wachsendem Personal prüfen wir, ob die Einzelfirma noch passt, und begleiten bei Bedarf die Umwandlung in eine GmbH.
Als Arbeitgeber in der Schweiz führen Sie die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV ab – je zur Hälfte über Lohnabzug und Arbeitgeberanteil. Die Unfallversicherung ist obligatorisch; die berufliche Vorsorge (BVG) wird ab dem massgebenden Mindestlohn Pflicht. Familienzulagen werden über die Ausgleichskasse abgerechnet. Wir behalten Sätze und Schwellen im Blick und stellen sicher, dass Abrechnungen und Meldungen fristgerecht erfolgen.
Für Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen und an das Kantonale Steueramt Zürich abgeführt. Der Tarif hängt von Zivilstand, Kindern und weiteren Merkmalen ab; Änderungen der persönlichen Situation sind zu melden. Fehler bei der Quellensteuer gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Wir richten die Abrechnung korrekt ein und übernehmen die monatlichen Meldungen.
Wir klären, welche Anstellung geplant ist: erste Teilzeitkraft, Aushilfe oder Festanstellung. Daraus ergeben sich die Anmeldepflichten bei AHV, UVG und gegebenenfalls BVG.
Wir unterstützen die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, den Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung und die Prüfung der BVG-Pflicht ab dem massgebenden Lohn.
Wir zeigen, was ein Arbeitsvertrag nach OR enthalten muss, und richten den Lohnprozess ein: Abrechnung, Abzüge, Quellensteuer bei ausländischen Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung C.
Auf Wunsch übernehmen wir die monatlichen Lohnabrechnungen, die Meldungen an die Sozialversicherungen und die jährlichen Lohnausweise.
Mit wachsendem Personal prüfen wir gemeinsam, ob die Einzelfirma noch die richtige Rechtsform ist, und begleiten bei Bedarf die Umwandlung in eine GmbH.
Passende Leistungen: Unternehmensberatung · Beratung für Selbstständige · Lohnbuchhaltung · Firmengründung · Kontakt & Erstberatung
Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026
Erstgespräch
Unverbindliche Erstberatung. Klare Einschätzung. Strukturierte nächste Schritte.