Steuern

Steuerberatung mit Weitblick.

Die PartNET AG unterstützt KMU, Selbstständige und Privatpersonen bei Steuererklärungen, Steuerplanung und der Vertretung gegenüber Steuerbehörden. Wir betreuen Kunden im Kanton Zürich, im Zürcher Unterland und in der ganzen Schweiz; unser Büro befindet sich an der Fracht West 1, 8058 Zürich. Zu Beginn klären wir Ihre Situation und den Auftrag, prüfen anschliessend die Unterlagen und stimmen die Deklaration sowie weitere Schritte mit Ihnen ab.

Steuern sind einer der grössten planbaren Kostenblöcke – für Unternehmen wie für Privatpersonen. Wir betrachten Ihre Situation ganzheitlich und stimmen Buchhaltung, Löhne, Ausschüttungen und Vorsorge steuerlich aufeinander ab.

Steuererklärungen

Erstellung von Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen. Wir bereiten die Unterlagen vollständig auf und übernehmen die Einreichung sowie die Kommunikation mit den Behörden.

Steuerplanung

Vorausschauende Planung für Firmengründung, Nachfolge, Immobilientransaktionen und Pensionierung – inklusive Vorsorge- und Ausschüttungsstrategien.

MWST-Beratung

Prüfung der korrekten MWST-Methode, Beratung bei internationalen Sachverhalten und Unterstützung bei MWST-Kontrollen der ESTV.

Vertretung vor Behörden

Wir vertreten Sie bei Rückfragen, Einsprachen und Verhandlungen mit dem Steueramt – schriftlich und vor Ort.

Was in unserer Leistung enthalten ist

  • Steuererklärung Privatpersonen (inkl. Wertschriften)
  • Steuererklärung KMU und juristische Personen
  • Quellensteuer-Abrechnungen
  • Grundstückgewinn- und Erbschaftssteuer
  • Ruling-Verhandlungen mit Steuerbehörden
  • Vorsorge- und Ausschüttungsplanung

Steuererklärung für Privatpersonen

Wir unterstützen Privatpersonen im Kanton Zürich und in der ganzen Schweiz bei der Deklaration von Einkommen und Vermögen. Ausgangspunkt sind Ihre Belege und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, etwa ein Stellenwechsel, ein Umzug, eine Pensionierung oder der Kauf einer Liegenschaft. Wir prüfen, welche Abzüge in Ihrer Situation zulässig und ausreichend belegt sind, und klären fehlende Angaben vor der Fertigstellung. Sie erhalten die Steuererklärung zur Freigabe. Auf Wunsch umfasst der Auftrag auch die Prüfung der Veranlagung und die Bearbeitung von Rückfragen der Steuerbehörde.

Nachfolgeregelung

Eine Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig auch steuerlich geprüft werden. Ob Verkauf, familieninterne Übergabe oder Übertragung an Mitarbeitende: Die Folgen hängen unter anderem von Rechtsform, Eigentumsverhältnissen, Unternehmenswert und Ausgestaltung der Übergabe ab. Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung und vergleichen im vereinbarten Umfang mögliche Varianten. Dabei berücksichtigen wir die persönliche Situation der übergebenden Person ebenso wie die künftige Unternehmensstruktur. Rechtliche Verträge und Bewertungsfragen werden bei Bedarf mit entsprechend beauftragten Fachpersonen abgestimmt. Bei komplexen Sachverhalten prüfen wir, ob eine vorgängige steuerliche Auskunft beziehungsweise ein Steuerruling sinnvoll ist.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1.

    Ausgangslage und Auftrag klären

    Wir besprechen Ihre private oder unternehmerische Situation, offene Steuerfragen und anstehende Fristen. Gemeinsam legen wir fest, welche Aufgaben wir übernehmen und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

  2. 2.

    Unterlagen zusammenstellen

    Sie stellen die vereinbarten Belege bereit, beispielsweise Lohnausweise, Vermögensnachweise oder den Jahresabschluss. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und klären Rückfragen mit Ihnen.

  3. 3.

    Steuererklärung und Planung erarbeiten

    Wir erstellen die Steuererklärung und prüfen die für Ihre Situation relevanten Abzüge. Bei einem Planungsauftrag vergleichen wir zusätzlich die steuerlichen Folgen möglicher Entscheidungen.

  4. 4.

    Ergebnisse besprechen und einreichen

    Sie erhalten die Unterlagen zur Prüfung und Freigabe. Anschliessend erfolgt die Einreichung gemäss vereinbartem Auftrag und unter Berücksichtigung der geltenden Fristen.

  5. 5.

    Rückfragen und Veranlagung begleiten

    Bei entsprechender Beauftragung beantworten wir Rückfragen der Steuerbehörden und prüfen die Veranlagung. Falls Handlungsbedarf besteht, besprechen wir das weitere Vorgehen und die dafür geltenden Fristen.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Privatpersonen benötigen typischerweise Lohnausweise, Bank- und Wertschriftennachweise, Belege zur Säule 3a sowie Angaben zu Schulden, Liegenschaften und weiteren Einkünften. Für Unternehmen sind insbesondere Jahresabschluss, Kontennachweise und die Vorjahresveranlagung relevant. Bei Selbstständigen kommen Angaben zu AHV-Beiträgen hinzu. Welche Belege für Ihre Steuererklärung im Kanton Zürich tatsächlich erforderlich sind, klären wir anhand Ihrer Situation.
Was gilt für Abgabefristen und Fristerstreckungen im Kanton Zürich?
Massgebend sind die Frist auf Ihrer Aufforderung zur Einreichung und allfällige bereits bewilligte Fristerstreckungen. Im Kanton Zürich können Sie eine Fristerstreckung über den dafür vorgesehenen Weg beantragen; ein Gesuch sollte vor Ablauf der geltenden Frist erfolgen. Wir klären im Rahmen des Auftrags, welche Frist für Sie gilt und wer das Gesuch übernimmt. Eine verlängerte Einreichungsfrist verschiebt Zahlungsfristen nicht automatisch.
Wie hängen Steuerplanung, AHV und MWST bei Selbstständigen zusammen?
Bei Selbstständigen betrifft die Planung nicht nur die Einkommenssteuer: Auch AHV-Beiträge, Vorsorge und eine mögliche MWST-Pflicht müssen berücksichtigt werden. Die MWST-Abrechnung gegenüber der ESTV ist ein separates Verfahren und wird durch die Steuererklärung nicht ersetzt. Wir betrachten diese Themen im vereinbarten Umfang gemeinsam, damit beispielsweise Investitionen oder Veränderungen der Geschäftstätigkeit nicht nur nach ihrer Einkommenssteuerwirkung beurteilt werden.
Können Sie mich gegenüber den Steuerbehörden vertreten?
Bei entsprechender Beauftragung und Vollmacht übernehmen wir die vereinbarte Korrespondenz mit der zuständigen Steuerbehörde, beispielsweise dem Kantonalen Steueramt Zürich. Dazu können das Beantworten von Rückfragen, das Nachreichen von Belegen und die Prüfung einer Veranlagung gehören. Falls eine Einsprache infrage kommt, klären wir zunächst Sachverhalt, Erfolgsaussichten und Frist. Zusätzliche Verfahrensschritte stimmen wir mit Ihnen ab.
Was kostet die Steuerberatung für Private und Firmen?
Als Preisrahmen gilt [PREISRAHMEN]. Der konkrete Aufwand hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Belege, Liegenschaften, Wertschriften, Auslandbezügen und zusätzlichen Planungsfragen ab. Bei Firmen spielt auch eine Rolle, ob ein abgestimmter Jahresabschluss nach den anwendbaren OR-Vorschriften vorliegt. Vor Beginn klären wir Leistungsumfang, Abrechnungsgrundlage und die Behandlung einer allfälligen MWST. Fehlende Unterlagen oder zusätzliche Behördenkorrespondenz können Mehrarbeit verursachen.

Passende Leistungen: Jahresabschluss · Buchhaltung · Firmengründung · Steuererklärung · Beratung für Selbstständige · Kontakt & Erstberatung

Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

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