Immobilien

Liegenschaftsbuchhaltung im Kanton Zürich.

Die PartNET AG führt die Liegenschaftsbuchhaltung für private Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen und Stockwerkeigentümergemeinschaften im Kanton Zürich und im Zürcher Unterland: von Mietzinsen und Nebenkosten bis zur Verbuchung des Erneuerungsfonds. Unser Büro befindet sich an der Fracht West 1, 8058 Zürich. Zu Beginn klären wir den Leistungsumfang und prüfen die Unterlagen; anschliessend übernehmen wir die vereinbarten Buchungsarbeiten und erstellen Abrechnungen sowie Auswertungen.

Laufende Buchhaltung

Verbuchung von Mietzinsen, Unterhalt und Betriebskosten je Liegenschaft, mit klarer Objektrechnung.

Nebenkostenabrechnung

Erstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für Mieterinnen und Mieter.

Stockwerkeigentum

Abrechnung der gemeinschaftlichen Kosten und Führung des Erneuerungsfonds.

Abschluss & Steuern

Jahresabschluss der Liegenschaft und Unterlagen für die Steuererklärung der Eigentümer.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1.

    Liegenschaft und Auftrag klären

    Wir besprechen die Eigentumsform, die Anzahl Mietobjekte oder Stockwerkeinheiten und die gewünschte Unterstützung. Dabei legen wir fest, welche Aufgaben bei Ihnen beziehungsweise der Verwaltung bleiben.

  2. 2.

    Unterlagen übernehmen

    Sie stellen Mietverträge, Mieterspiegel, Bankauszüge, Rechnungen und bisherige Abschlüsse bereit. Bei Stockwerkeigentum kommen insbesondere Reglement, Verteilschlüssel und Beschlüsse zum Erneuerungsfonds hinzu.

  3. 3.

    Buchhaltung einrichten und nachführen

    Wir richten die Buchhaltung nach Liegenschaft und vereinbarten Auswertungen ein und verbuchen Mietzinsen, Eigentümerbeiträge sowie Ausgaben. Zahlungseingänge werden abgeglichen und offene Positionen für Sie ausgewiesen.

  4. 4.

    Abrechnungen erstellen

    Wir erstellen die vereinbarten Nebenkosten- oder Stockwerkeigentümerabrechnungen anhand der Belege und massgebenden Verteilschlüssel. Einlagen, Entnahmen und Bestand des Erneuerungsfonds weisen wir separat aus.

  5. 5.

    Abschluss besprechen

    Sie erhalten den vereinbarten Jahresabschluss und die zugehörigen Auswertungen zur Prüfung. Wir besprechen offene Fragen und stimmen die Unterlagen für Verwaltung, Eigentümerversammlung oder Steuerdeklaration mit Ihnen ab.

Häufige Fragen

Wie werden Mietzinseinnahmen und ausstehende Zahlungen erfasst?
Wir ordnen die Zahlungseingänge den einzelnen Mietverhältnissen zu und gleichen sie mit den vereinbarten Sollbeträgen ab. Mietzins, Nebenkostenakonto und weitere Positionen werden getrennt erfasst. Sie erhalten eine Übersicht über Rückstände und Guthaben. Ein allfälliges Mahnwesen wird separat vereinbart; rechtliche Schritte bei Zahlungsrückständen müssen die Vorgaben des Schweizer Obligationenrechts berücksichtigen.
Welche Kosten dürfen in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden?
Nach Schweizer Mietrecht müssen Mietende Nebenkosten nur bezahlen, wenn diese besonders vereinbart wurden. Bei Wohn- und Geschäftsräumen geht es um tatsächliche Aufwendungen, die mit dem Gebrauch zusammenhängen, etwa Heiz- und Warmwasserkosten. Wir prüfen die Buchungsgrundlagen anhand der Verträge und Belege. Reparaturen oder allgemeine Eigentümerkosten dürfen nicht einfach als Nebenkosten weiterverrechnet werden.
Was umfasst die Buchhaltung für eine Stockwerkeigentümergemeinschaft?
Sie umfasst insbesondere die Verbuchung der Eigentümerbeiträge, gemeinschaftlichen Ausgaben und Bankbewegungen sowie die Jahresabrechnung. Die Kostenverteilung richtet sich nach den massgebenden gesetzlichen Grundlagen, dem Reglement und gültigen Beschlüssen der Gemeinschaft. Wir berücksichtigen die entsprechenden Verteilschlüssel und weisen Guthaben oder Nachzahlungen je Einheit aus. Budget und Unterlagen für die Eigentümerversammlung können in den Auftrag aufgenommen werden.
Wie wird der Erneuerungsfonds verbucht und steuerlich dokumentiert?
Einlagen, Entnahmen und der Bestand des Erneuerungsfonds werden getrennt von den laufenden Betriebskosten ausgewiesen. Für die Eigentümerschaft dokumentieren wir die jeweiligen Beiträge und die Verwendung der Mittel. Bei Privatliegenschaften im Kanton Zürich hängt ein steuerlicher Abzug insbesondere vom Verwendungszweck des Fonds ab. Bereits abgezogene Einlagen dürfen bei späteren Unterhaltsarbeiten nicht nochmals als Aufwand geltend gemacht werden.
Unterliegen Mietzinse und Nebenkosten der MWST?
Die Vermietung von Grundstücken und Grundstücksteilen ist in der Schweiz grundsätzlich von der MWST ausgenommen; es bestehen jedoch Ausnahmen, etwa bei bestimmten Parkplatzvermietungen. Bei Geschäftsräumen kann unter Voraussetzungen eine freiwillige Versteuerung möglich sein. Für ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzte Räume ist diese ausgeschlossen. Wir klären deshalb Nutzung und steuerliche Behandlung, bevor Mietzinse und zugehörige Nebenkosten mit MWST verbucht werden.

Passende Leistungen: Buchhaltung · Steuerberatung · Kontakt & Erstberatung

Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

Erstgespräch

Lassen Sie uns Ihre Zahlen strukturieren.

Unverbindliche Erstberatung. Klare Einschätzung. Strukturierte nächste Schritte.