Unternehmensberatung

Beratung für Selbstständige und Einzelfirmen.

Die PartNET AG unterstützt Selbstständige und Einzelunternehmen im Kanton Zürich bei Treuhand, Steuern und allen administrativen Pflichten: AHV-Anmeldung, Buchführung, MWST und Steuererklärung. Unser Büro an der Fracht West 1, 8058 Zürich, ist gut erreichbar aus dem ganzen Zürcher Unterland. Nach einem Erstgespräch richten wir die nötigen Prozesse ein und begleiten Sie laufend.

Arbeitsplatz einer selbstständigen Person mit Laptop, Steuerunterlagen und Notizbuch am Fenster

Als Selbstständige Person tragen Sie alle Pflichten selbst: die AHV-Anmeldung, die Buchführung nach OR, allenfalls die MWST und die jährliche Steuererklärung. Wir richten diese Prozesse richtig ein und übernehmen sie auf Wunsch laufend – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

AHV und Sozialversicherungen

Wir unterstützen die Anmeldung als selbstständig erwerbende Person bei der AHV-Ausgleichskasse und klären Ihre Vorsorgesituation: Säule 3a, freiwilliger BVG-Anschluss und Erwerbsausfallabsicherung.

Buchführung nach OR

Wir richten die Buchführung passend zu Ihrem Umsatz ein – von der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur doppelten Buchhaltung ab CHF 500'000 Umsatz.

MWST-Pflicht und Abrechnung

Wir prüfen, ob Sie die Umsatzschwelle von CHF 100'000 überschreiten, melden Sie bei der ESTV an und übernehmen die periodischen Abrechnungen.

Steuererklärung Einzelfirma

Der Gewinn Ihres Einzelunternehmens wird über Ihre persönliche Steuererklärung besteuert. Wir erstellen Jahresrechnung und Steuererklärung aus einer Hand.

Was in unserer Leistung enthalten ist

  • Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
  • Buchführung passend zur Umsatzgrösse
  • MWST-Registrierung und Abrechnung
  • Steuererklärung inklusive Jahresrechnung
  • Vorsorgeplanung für Selbstständige
  • Begleitung beim Wechsel zur GmbH

Vorsorge und Sozialversicherungen für Selbstständige

Selbstständig Erwerbende sind nicht automatisch über eine Pensionskasse versichert. Die AHV bildet die Basis; darüber hinaus lohnt sich die Prüfung der Säule 3a mit dem höheren Selbstständigen-Maximalbetrag und gegebenenfalls ein freiwilliger BVG-Anschluss. Auch eine Erwerbsunfähigkeits- oder Krankentaggeldversicherung ist zu prüfen, da Selbstständige keinen Arbeitgeberschutz haben. Wir zeigen die Optionen und ihre steuerlichen Auswirkungen im Kanton Zürich auf; die Vermittlung von Versicherungen überlassen wir spezialisierten Fachpersonen.

Wachsen: vom Einzelunternehmen zur GmbH

Viele Selbstständige erreichen einen Punkt, an dem die Einzelfirma an Grenzen stösst – etwa bei Haftungsfragen, grösseren Aufträgen oder der ersten Anstellung. Die Umwandlung in eine GmbH ist ein gut planbarer Schritt mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Wir prüfen den richtigen Zeitpunkt, begleiten die Gründung und richten Lohnbuchhaltung und MWST neu ein. Details zur ersten Anstellung finden Sie auf unserer Seite für Kleinunternehmen mit Mitarbeitenden.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1.

    Situation und Pflichten klären

    Wir besprechen Ihre Tätigkeit, Einnahmen und bisherigen Registrierungen. Dabei klären wir, ob Sie bei der AHV als selbstständig erwerbend gemeldet sind und ob eine MWST-Pflicht besteht.

  2. 2.

    Anmeldungen und Grundlagen erledigen

    Wir unterstützen die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse und, falls erforderlich, die Registrierung bei der ESTV für die MWST. Fehlende Nachweise werden geordnet.

  3. 3.

    Buchführung einrichten

    Wir richten eine Buchführung ein, die zu Ihrem Umsatz und Ihren Pflichten nach OR passt – von der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur doppelten Buchhaltung.

  4. 4.

    Laufende Arbeiten übernehmen

    Im vereinbarten Umfang übernehmen wir Buchhaltung, MWST-Abrechnungen und Auswertungen. Sie behalten den Überblick, ohne sich um Fristen sorgen zu müssen.

  5. 5.

    Steuererklärung und Jahresabschluss

    Zum Jahresende erstellen wir die Steuererklärung für Sie und Ihr Einzelunternehmen und besprechen Möglichkeiten der legalen Steueroptimierung, etwa über die Säule 3a.

Häufige Fragen

Muss ich mich als Selbstständige Person bei der AHV anmelden?
Ja. Wer eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt, muss sich bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die Kasse prüft anhand Ihrer Unterlagen, ob die Tätigkeit als selbstständig anerkannt wird – entscheidend sind unter anderem eigenes Risiko, eigene Infrastruktur und mehrere Auftraggeber. Erst nach Anerkennung entrichten Sie Beiträge als selbstständig erwerbende Person. Wir unterstützen die Anmeldung und die Korrespondenz mit der Kasse.
Ab wann muss ich als Selbstständiger MWST abrechnen?
Die Registrierung bei der ESTV ist Pflicht, sobald Ihr weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 pro Jahr übersteigt. Darunter ist eine freiwillige Unterstellung möglich, die sich etwa bei hohen Anfangsinvestitionen lohnen kann. Wir prüfen Ihre Situation, melden Sie bei Bedarf an und übernehmen die periodischen Abrechnungen – nach vereinbarter oder vereinnahmter Methode.
Welche Buchführungspflicht gilt für mein Einzelunternehmen?
Nach OR müssen Einzelunternehmen eine Buchhaltung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen, wenn sie im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 500'000 Umsatzerlös erzielt haben. Darunter genügt eine vereinfachte Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Für Steuern und MWST gelten zusätzliche Aufzeichnungspflichten. Wir richten die passende Lösung ein – nicht mehr und nicht weniger als nötig.
Wie funktioniert die Steuererklärung als Einzelunternehmen?
Der Gewinn Ihres Einzelunternehmens wird über Ihre persönliche Steuererklärung besteuert; eine separate Unternehmenssteuer existiert nicht. Massgebend sind die Jahresrechnung, das Wertschriftenverzeichnis und die Belege. Im Kanton Zürich reichen Sie die Erklärung beim Kantonalen Steueramt Zürich ein. Wir erstellen die Erklärung vollständig, inklusive aller Formulare für die selbstständige Tätigkeit, und klären Rückfragen der Behörde.
Lohnt sich ein Treuhänder für ein kleines Einzelunternehmen?
Meist schon: Sie sparen Zeit für das Kerngeschäft und vermeiden teure Fehler bei AHV, MWST und Steuern. Typische Fallen sind versäumte Anmeldungen, falsche MWST-Behandlung oder fehlende Belege. Im Erstgespräch schätzen wir den Aufwand für Ihre Situation ein und machen eine transparente Offerte – oft genügt ein kompaktes Jahrespaket mit Buchhaltung und Steuererklärung.

Passende Leistungen: Unternehmensberatung · KMU mit Mitarbeitenden · Steuererklärung · Firmengründung · Kontakt & Erstberatung

Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026

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