AHV und Sozialversicherungen
Wir unterstützen die Anmeldung als selbstständig erwerbende Person bei der AHV-Ausgleichskasse und klären Ihre Vorsorgesituation: Säule 3a, freiwilliger BVG-Anschluss und Erwerbsausfallabsicherung.
Unternehmensberatung
Die PartNET AG unterstützt Selbstständige und Einzelunternehmen im Kanton Zürich bei Treuhand, Steuern und allen administrativen Pflichten: AHV-Anmeldung, Buchführung, MWST und Steuererklärung. Unser Büro an der Fracht West 1, 8058 Zürich, ist gut erreichbar aus dem ganzen Zürcher Unterland. Nach einem Erstgespräch richten wir die nötigen Prozesse ein und begleiten Sie laufend.

Als Selbstständige Person tragen Sie alle Pflichten selbst: die AHV-Anmeldung, die Buchführung nach OR, allenfalls die MWST und die jährliche Steuererklärung. Wir richten diese Prozesse richtig ein und übernehmen sie auf Wunsch laufend – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir unterstützen die Anmeldung als selbstständig erwerbende Person bei der AHV-Ausgleichskasse und klären Ihre Vorsorgesituation: Säule 3a, freiwilliger BVG-Anschluss und Erwerbsausfallabsicherung.
Wir richten die Buchführung passend zu Ihrem Umsatz ein – von der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur doppelten Buchhaltung ab CHF 500'000 Umsatz.
Wir prüfen, ob Sie die Umsatzschwelle von CHF 100'000 überschreiten, melden Sie bei der ESTV an und übernehmen die periodischen Abrechnungen.
Der Gewinn Ihres Einzelunternehmens wird über Ihre persönliche Steuererklärung besteuert. Wir erstellen Jahresrechnung und Steuererklärung aus einer Hand.
Selbstständig Erwerbende sind nicht automatisch über eine Pensionskasse versichert. Die AHV bildet die Basis; darüber hinaus lohnt sich die Prüfung der Säule 3a mit dem höheren Selbstständigen-Maximalbetrag und gegebenenfalls ein freiwilliger BVG-Anschluss. Auch eine Erwerbsunfähigkeits- oder Krankentaggeldversicherung ist zu prüfen, da Selbstständige keinen Arbeitgeberschutz haben. Wir zeigen die Optionen und ihre steuerlichen Auswirkungen im Kanton Zürich auf; die Vermittlung von Versicherungen überlassen wir spezialisierten Fachpersonen.
Viele Selbstständige erreichen einen Punkt, an dem die Einzelfirma an Grenzen stösst – etwa bei Haftungsfragen, grösseren Aufträgen oder der ersten Anstellung. Die Umwandlung in eine GmbH ist ein gut planbarer Schritt mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Wir prüfen den richtigen Zeitpunkt, begleiten die Gründung und richten Lohnbuchhaltung und MWST neu ein. Details zur ersten Anstellung finden Sie auf unserer Seite für Kleinunternehmen mit Mitarbeitenden.
Wir besprechen Ihre Tätigkeit, Einnahmen und bisherigen Registrierungen. Dabei klären wir, ob Sie bei der AHV als selbstständig erwerbend gemeldet sind und ob eine MWST-Pflicht besteht.
Wir unterstützen die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse und, falls erforderlich, die Registrierung bei der ESTV für die MWST. Fehlende Nachweise werden geordnet.
Wir richten eine Buchführung ein, die zu Ihrem Umsatz und Ihren Pflichten nach OR passt – von der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur doppelten Buchhaltung.
Im vereinbarten Umfang übernehmen wir Buchhaltung, MWST-Abrechnungen und Auswertungen. Sie behalten den Überblick, ohne sich um Fristen sorgen zu müssen.
Zum Jahresende erstellen wir die Steuererklärung für Sie und Ihr Einzelunternehmen und besprechen Möglichkeiten der legalen Steueroptimierung, etwa über die Säule 3a.
Passende Leistungen: Unternehmensberatung · KMU mit Mitarbeitenden · Steuererklärung · Firmengründung · Kontakt & Erstberatung
Verantwortlich: Mohamed Boulad, PartNET AG – zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026
Erstgespräch
Unverbindliche Erstberatung. Klare Einschätzung. Strukturierte nächste Schritte.